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Proof.
Sei ext(B) wie in eq:2-9ringdefiniert. Dass
B⊂ext(B) , ist klar, denn für jedes
E∈B ist natürlich ΧE ∈L(μ;Y) . Wir beweisen nun
zuerst, dass ext(B) ein ϭ -Ring ist. Dazu definieren
wir ein Mengensystem A folgendermaßen:
Satz satz:2-7 besagt dann, dass A ein Ring ist.
Außerdem ist ext(B) gerade das System der abzählbaren
Vereinigungen von Mengen aus A .
Man sieht eq:2-9ringauch sofort an, dass ext(B) unter Bildung von abzählbaren
Vereinigungen abgeschlossen ist. Um die Abgeschlossenheit bei
Differenzbildung einzusehen, betrachten wir zwei beliebige Mengen
E=∪ j∈J Ej und F=∪ i∈I Fi aus
ext(B) , wobei I, J⊂N und ∀i, j :
ΧEj , ΧFi ∈L(μ;R) gilt. Damit sind jeweils
auch Ej∖Ei ∈A und nach Satz satz:2-7-(iv)
auch ∪ i∈IEj∖Fi∈A . Damit folgt:
Nun wollen wir die ϭ -Additivität von μ* auf B
zeigen. Sei wiederum E=∪ j∈NEj∈ext(B) mit
Ej∈A . Da A ein Ring ist, können wir o.B.d.A. annehmen,
dass Ej⊂Ej+1 . Damit gilt ΧEj ≦ ΧEj+1
und lim j → ∞ ΧEj (x) = ΧE (x) für alle x∈S .
Aus dem Satz satz:2-7 folgt μ*(Ej) =
∫ S ΧEj dμ und nach dem Satz über monotone
Konvergenz satz:2-6 gibt es in diesem Falle
zwei Möglichkeiten: Entweder ist jetzt μ*(Ej) → ∞ für
j → ∞ , woraus wegen der Monotonie von μ* folgt:
μ*(E) = +∞ , d. h. E∉A oder es gilt:
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μ*(Ej)
=
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ΧEj dμ →
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ΧE dμ= μ*(E) < ∞ und E∈A.
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Damit ist also gezeigt, dass für alle E∈ext(B) gilt:
- entweder E∉A und μ*(E) = +∞ ,
- oder E∈A und μ*(E) = ∫ S ΧE dμ .
Daraus folgt ganz einfach, dass μ* auf ext(B) additiv ist
(wozu nur die Additivität des Integrals ausgenutzt wird). Zum
Beweis der ϭ -Additivität sei nun
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E :=
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Ej ∈ext(B)
mit disjunkten Ej∈ext(B) .
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(Beachte, dass nun im Gegensatz zu oben die Mengen Ej nicht
Elemente von A zu sein brauchen.) Daher die folgende
Fallunterscheidung.
1. Fall: Ej∉A für ein j . Dann ist
μ*(Ej)=∞ und wegen der Monotonie von μ* auch
μ*(E)=∞ , also
2. Fall: Ej∈A für alle j∈N . Dann sind auch
Wir können dann obige Argumentation auf
E=∪ j∈NẼj , Ẽj⊂Ẽj+1 , anwenden und erhalten
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μ*(Ẽj)
=
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μ*(Ei)
=
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μ*(Ei).
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Damit ist die ϭ -Additivität gezeigt. Dass μ*=μ auf
B gilt, war zu Beginnn des Kapitels vorausgesetzt.
Wir zeigen jetzt, dass jede μ -Nullmenge eine
ext(μ) -Nullmenge ist, und im Anschluss daran auch die
Umkehrrichtung. Sei N also eine μ -Nullmenge, d. h.
μ*(N)=0 . Dann ist ΧN = 0 μ -f.ü. und damit ΧN ∈L(μ;R) , woraus folgt: N∈A⊂ext(B) mit
ext(μ)(N) = μ*(N) = 0 . Ist N jetzt eine
ext(μ) -Nullmenge, dann bedeutet das: Für jedes ε>0 gibt
es eine Überdeckung N⊂∪ j∈J Ej , J⊂N ,
von abzählbar vielen Mengen Ej∈ext(B) , so dass
Da μ*=ext(μ) auf ext(B) , gilt nun auch
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ε≧
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ext(μ)(Ej) =
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μ*(Ej)
≧μ* (
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Ej ) ≧μ*(N)
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Und weil ε>0 beliebig war, muss N eine
μ -Nullmenge sein.
Wir haben also gezeigt, dass ext(B) ein ϭ -Ring ist,
auf dem ext(μ) := μ* | ext(B)
ϭ -additiv und eine Fortsetzung von μ auf B ist.
Weiter haben wir gesehen, dass ext(B) alle
μ -Nullmengen enthält. Da, wie gezeigt, die μ -Nullmengen
identisch mit den ext(μ) -Nullmengen sind, ist auch
gezeigt, dass (S, ext(B), ext(μ)) ein
(vollständiger) Maßraum ist.
Zur Eindeutigkeit: Sei nun
(S,B̃,μ̃) irgendein Maßraum mit den
postulierten Eigenschaften: B̃ ist kleinster
ϭ -Ring, der B und die μ -Nullmengen enthält und
μ̃=μ auf B̃ .
Wir zeigen B̃=ext(B) : Jedes E∈A hat nach dem
Beweis von satz:2-7-(ii) eine Darstellung
mit Ei∈B und einer μ -Nullmenge N . Da Ei∖N∈B̃ , ist die rechte Seite in B̃ ,
und damit E∖N∈B̃ . Da E∩N⊂N
μ -Nullmenge, also in B̃ , dann auch
B̃ . Also A⊂B̃ und damit
auch ext(B)⊂B̃ . Da
B̃ aber der kleinste ϭ -Ring mit den
angegebenen Eigenschaften ist, folgt B̃=ext(B) .
Wir zeigen μ̃=ext(μ) : Es ist μ̃
=μ=ext(μ) auf B nach Voraussetzung. Da
μ̃ ϭ -additiv ist, lässt sich damit leicht
zeigen, dass μ̃(N)=ext(μ)(N) = 0 auf
μ -Nullmengen. Für E∈A folgt dann mit obiger Darstellung
von E leicht, dass μ̃=ext(μ) auf A .
Dann ist auch μ̃=ext(μ) auf ext(B) .
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